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Jedem
Arbeitnehmer stehen pro Jahr fünf Tage, in zwei Jahren zehn Tage
Bildungsurlaub zu.
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Bildungsurlaub dient der politischen oder der
beruflichen Bildung, er umfasst acht Unterrichtsstunden pro Tag und wird
zusätzlich zum Jahresurlaub gewährt.
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Der Bildungsurlaub braucht
nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zu stehen.
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Der Bildungsurlaub kann vom
Betrieb aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
Ablehnungen inhaltlicher Art können zu gerichtlichen Prüfungen
führen
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